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VG Berlin, 06.07.2017 - 23 L 295.17.A |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration
AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 2, AsylG § 71a
Zweitantrag, Unzulässigkeit, internationaler Schutz in EU-Staat, ausländische Anerkennung, Beweislast, Sachaufklärungspflicht, Erlöschen, Griechenland, Norwegen, ernstliche Zweifel, Beweislast, Darlegungslast
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- VG Berlin, 27.02.2017 - 23 L 112.17
Dublin-Verfahren; Vorläufiger Rechtsschutz gegen Überstellung nach Bulgarien
Auszug aus VG Berlin, 06.07.2017 - 23 L 295.17
Dies erscheint aber angesichts der auch hier bestehenden Gefahr eines Missverständnisses (insbesondere wegen der verschiedenen Möglichkeiten der Schutzgewährung - Flüchtlingsanerkennung und subsidiärer Schutz - und deren unterschiedlicher rechtlicher Bewertung - vgl. insoweit beispielsweise VG Berlin, Beschluss vom 27. Februar 2017 - 23 L 112.17 A - juris Rn. 17 m.w.N.) ebenfalls nicht hinreichend verlässlich.